Um Ihnen schnellstmöglich helfen zu können, ist es wichtig, dass Sie den Schaden umgehend Ihrem Versicherungsmakler oder Ihrer Versicherung melden. Anhand der eingereichten Unterlagen prüft die Versicherungsgesellschaft den Schaden und entscheidet, ob dieser versichert ist. Liegt ein versicherter Schaden vor, wird die Versicherung den Schaden regulieren und Ihnen den vereinbarten Betrag erstatten oder die Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag/Rechnung übernehmen.
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Ja, als Kunde sind Sie im Schadensfall an gewisse Pflichten gegenüber der Versicherung gebunden. Diese können je nach Art der Versicherung und den vertraglichen Vereinbarungen variieren. Im Allgemeinen ergeben sich folgende Pflichten:
Verhindern oder vermindern Sie den Schadeneintritt nach Möglichkeit. Sollte der Schaden unvermeidlich sein, ist es wichtig, das Ausmaß zu minimieren und zu verhindern, dass der Schaden größer wird. Die hierfür erforderlichen Dienstleister können Sie ohne vorherige Absprache mit dem Versicherer beauftragen. Die Notwendigkeit dieser Schritte besteht unabhängig von einer Kostenzusage des Versicherers.