PRIVATE
KRANKENVERSICHERUNG

Erstklassige Versorgung, speziell auf Sie zugeschnitten.


FÜR DAS PLUS AN MEDIZINISCHER VERSORGUNG


Im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung gehen die Leistungen der privaten Kranken­ver­si­che­rung über die Grundversorgung hinaus. Freie Arztwahl, kürzere Wartezeiten, auf Wunsch sogar die Chefarztbehandlung: Als Privatpatient haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz - je nach Tarif - individuell zu gestalten.


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IHRE FRAGEN
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WER KANN SICH PRIVAT VERSICHERN?

Privat ver­sichern dürfen sich:

  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Beamte
  • Beamtenanwärter
  • Beihilfeberechtigte
  • Angestellte, deren Bruttojahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 64.350 Euro* liegt (Stand 2022)

WIE BERECHNET SICH DER BEITRAG EINER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG?

Anders als die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung ist der Beitrag der privaten Kranken­ver­si­che­rung unabhängig vom Einkommen. Viel mehr richtet sich die Beitragshöhe nach Faktoren wie dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem Leistungsumfang.

KANN ICH MEIN KIND MITVERSICHERN?

Wenn Eltern in einer privaten Kranken­ver­si­che­rung versichert sind, kann das Kind zum Tag der Geburt innerhalb von zwei Monaten rückwirkend maximal zu den gleichen Konditionen wie ein Elternteil ohne eine Gesundheitsprüfung versichert werden. Soll das Kind umfangreicher versichert werden, ist dafür die Gesundheitsprüfung erforderlich und kann nicht rückwirkend beantragt werden.


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*https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/beitragsbemessungsgrenze-2022-1970116