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Die Anzahl der neu zugelassenen Elektro- oder Hybridfahrzeuge hat sich in den vergangenen fünf Jahren fast verzehnfacht. Waren es 2019 noch rund 60.000, stieg die Anzahl in 2023 auf über 520.000 Fahrzeuge in Deutschland.
Das erfordert eine breite Infrastruktur, damit die „Stromer“ flächendeckend mit Energie versorgt werden können. Allen voran durch Wallboxen, die zukünftig keine Exoten auf Grundstücken von Eigenheimbesitzern mehr sein werden, sondern immer häufiger auch Mieter von Mehrfamilienhäusern versorgen müssen. Doch was ist beim Versicherungsschutz von Wallboxen zu beachten?
Als Mieter oder Wohnungseigentümer
Wer in einem Mietshaus wohnt und eine Wallbox installieren möchte, muss seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Handelt es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Gebäude, besteht auch ein Anspruch darauf. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Es ist jedoch zu klären, ob zusätzliche Stromleitungen verlegt werden müssen und wie die Abrechnung des Stromverbrauchs geregelt werden soll.
Auch Besitzer einer Eigentumswohnung haben ein Recht auf die Installation einer Wallbox, um ihr E-Auto laden zu können. Es bedarf hier der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, die auch über die Kosten einer Installation informiert werden sollte.
Ob Mieter oder Wohnungseigentümer – in beiden Fällen darf die Wallbox nur auf eigenen Parkplätzen oder Garagen installiert werden. Es können sich auch mehrere Mieter oder Eigentümer die Nutzung (und damit auch die Anschaffungskosten) einer Wallbox teilen. Die Abrechnung des individuellen Stromverbrauchs kann dann zum Beispiel über RFID-Karten erfolgen.
Wallbox versichern
Es besteht zwar keine Pflicht, die Wallbox zu versichern. Da die Anschaffungskosten jedoch hoch sein können und das Gerät auch frei zugänglich ist, sollte ein Versicherungsschutz mit bedacht werden, um nach Schäden schnell wieder den notwendigen Strom „zapfen“ zu können. Hier sollten bestehende Verträge geprüft werden, inwiefern Wallboxen bereits integriert sind. Vor allem bei älteren Verträgen ist das meist noch nicht (ausreichend) der Fall. Hier lohnt sich ein Vertrags-Check: