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Welchen Schutz brauchen Wallboxen?

Die Anzahl der neu zugelassenen Elektro- oder Hybridfahrzeuge hat sich in den vergangenen fünf Jahren fast verzehnfacht. Waren es 2019 noch rund 60.000, stieg die Anzahl in 2023 auf über 520.000 Fahrzeuge in Deutschland. 

Das erfordert eine breite Infrastruktur, damit die „Stromer“ flächendeckend mit Energie versorgt werden können. Allen voran durch Wallboxen, die zukünftig keine Exoten auf Grundstücken von Eigenheimbesitzern mehr sein werden, sondern immer häufiger auch Mieter von Mehrfamilienhäusern versorgen müssen. Doch was ist beim Versicherungsschutz von Wallboxen zu beachten?

Als Mieter oder Wohnungseigentümer
Wer in einem Mietshaus wohnt und eine Wallbox installieren möchte, muss seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Handelt es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Gebäude, besteht auch ein Anspruch darauf. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Es ist jedoch zu klären, ob zusätzliche Stromleitungen verlegt werden müssen und wie die Abrechnung des Stromverbrauchs geregelt werden soll.

Auch Besitzer einer Eigentumswohnung haben ein Recht auf die Installation einer Wallbox, um ihr E-Auto laden zu können. Es bedarf hier der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, die auch über die Kosten einer Installation informiert werden sollte.
Ob Mieter oder Wohnungseigentümer – in beiden Fällen darf die Wallbox nur auf eigenen Parkplätzen oder Garagen installiert werden. Es können sich auch mehrere Mieter oder Eigentümer die Nutzung (und damit auch die Anschaffungskosten) einer Wallbox teilen. Die Abrechnung des individuellen Stromverbrauchs kann dann zum Beispiel über RFID-Karten erfolgen.

Wallbox ver­sichern
Es besteht zwar keine Pflicht, die Wallbox zu ver­sichern. Da die Anschaffungskosten jedoch hoch sein können und das Gerät auch frei zugänglich ist, sollte ein Versicherungsschutz mit bedacht werden, um nach Schäden schnell wieder den notwendigen Strom „zapfen“ zu können. Hier sollten bestehende Verträge geprüft werden, inwiefern Wallboxen bereits integriert sind. Vor allem bei älteren Verträgen ist das meist noch nicht (ausreichend) der Fall. Hier lohnt sich ein Vertrags-Check:

  • Wohngebäudeversicherung: Als fest verbundener Bestandteil eines Gebäudes kann die Wallbox über die Wohn­gebäude­versicherung mitversichert werden. Sie übernimmt Schäden an der E-Auto-Lade­station und am Gebäude. Übernommen, sofern im Vertrag vereinbart, werden: Schäden bei Sturm, Hagel; Blitzschlag; Überspannung durch Gewitter; Brand- und Seng­schäden; Leitungs­wasser und Explosion.
  • Haus­rat­ver­si­che­rung: Mobile oder fest installierte Wallboxen können mitunter auch innerhalb der Haus­rat­ver­si­che­rung versichert sein. Hier sind die genauen Bedingungen und Versicherungssummen zu prüfen.
  • Private Haft­pflichtversicherung: Wird die Wallbox mit anderen Mietern geteilt, empfiehlt sich eine Haft­pflichtversicherung. Diese leistet, wenn anderen Nutzern durch die eigene Wallbox ein Schaden entsteht (z.B. Ladeschaden).
  • Vollkaskoversicherung: Schäden im Kabel bspw. durch Marderbisse während des Ladevorgangs sind in der Vollkaskoversicherung abgedeckt.
  • Photovoltaik-Versicherung: Viele Eigenheimbesitzer laden ihre Stromer direkt über die eigene Photovoltaikanlage. Hier besteht die Möglichkeit, die Wallbox auch in den Versicherungsschutz der Anlage zu integrieren. Damit wäre sie dann auch gegen Diebstahl, Vandalismus und Witterungsschäden geschützt.



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